Nutzungsbedingungen für Vermittler
Stand: 30.10.2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform FinPhase, die m8werk digital solutions UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Anbieterin“) Vermittlern von Immobiliar-Verbraucherdarlehen (im Folgenden „Vermittler“) als Dienst über das Internet bereitstellt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Der Vertrag kommt mit der Bestellung des Vermittlers in Textform und ihrer Bestätigung durch die Anbieterin in Textform zustande. Die Bestellung nennt das Paket, die Vertragsart (Jahresvertrag oder Monatsvertrag), den Beginn und, falls vereinbart, die Konditionen für Gründungspartner.
Abweichende Bedingungen des Vermittlers gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungen der Anbieterin
Die Anbieterin stellt dem Vermittler die Plattform im Umfang des gebuchten Pakets bereit (Anlage Preise). Jedes Paket enthält die digitale Selbstauskunft für die Kunden des Vermittlers, den Upload von Unterlagen mit automatischem Auslesen, das Kundenkonto, die Kontoauswertung über einen Kontoinformationsdienst mit Einwilligung des Kunden, das Käuferzertifikat mit öffentlicher Prüfung, die Übergabe eines Vorgangs an die Plattform Europace über den eigenen Zugang des Vermittlers und per E-Mail an Banken sowie den Mitarbeiterbereich mit Freigaben.
Die Seiten für die Kunden des Vermittlers erscheinen unter einer eigenen Subdomain der Form ihrname.finphase.de, mit Firmenname, Logo, Farbe, Schriften und Titelbild des Vermittlers. Eine eigene Domain des Vermittlers ist auf Anfrage möglich. Sie wird nur eingerichtet, wenn Anbieterin und Vermittler dies in Textform vereinbaren; der Vermittler stellt die Domain und setzt die nötigen Einträge nach den Vorgaben der Anbieterin.
Die Anbieterin richtet den Zugang des Vermittlers ein: Stammdaten, Darstellung, Subdomain und den ersten Zugang mit Verwaltungsrechten.
Die Anbieterin ist selbst nicht als Darlehensvermittler tätig. Sie berät weder den Vermittler noch dessen Kunden rechtlich, steuerlich oder in Finanzierungsfragen. Ob und zu welchen Bedingungen eine Finanzierung zustande kommt, entscheidet nicht die Anbieterin.
3. Pflichten des Vermittlers
Der Vermittler hält während der gesamten Vertragslaufzeit die Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO, die er für seine Tätigkeit benötigt, und ist im Vermittlerregister eingetragen. Fällt die Erlaubnis weg, teilt er dies der Anbieterin unverzüglich mit.
Impressum, Datenschutzerklärung, Erstinformation und weitere Pflichtangaben auf den Seiten und in den Dokumenten für seine Kunden erzeugt die Plattform aus den Stammdaten des Vermittlers. Der Vermittler ist dafür verantwortlich, dass diese Stammdaten vollständig und richtig sind, und hält sie aktuell.
Für die Übergabe an Europace nutzt der Vermittler seinen eigenen Zugang. Er hinterlegt die Zugangsdaten selbst in der Plattform.
Der Vermittler hält die Zugangsdaten seiner Mitarbeiter geheim, vergibt Zugänge nur an Personen, die für ihn tätig sind, und entzieht sie, sobald diese Tätigkeit endet. Ein Zugang gehört genau einer Person.
Der Vermittler ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Kunden verantwortlich. Er sorgt insbesondere dafür, dass er die Daten erheben und an Banken und Dienstleister weitergeben darf.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise der Anlage Preise, die der Vermittler mit dem Angebot in Textform erhält, in der Fassung, die bei Vertragsschluss gilt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Jahresvertrag ist der Jahrespreis jährlich im Voraus fällig, im Monatsvertrag der Monatspreis monatlich im Voraus. Gründungspartner zahlen monatlich im Voraus. Beginnt der Vertrag nicht am Ersten eines Monats, wird der angebrochene Monat anteilig berechnet; Laufzeiten und die zwölf Monate des Gründerpreises zählen ab dem folgenden Monatsersten. Die Anbieterin stellt die Beträge in Rechnung und zieht sie per SEPA-Lastschrift oder Karte über einen Zahlungsdienstleister ein; die Rechnung erhält der Vermittler in Textform.
Gerät der Vermittler mit einer Zahlung in Verzug, kann die Anbieterin nach erfolgloser Mahnung in Textform das Anlegen neuer Vorgänge und die Übergabe an Banken sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Rechte der Kunden des Vermittlers — insbesondere Widerruf, Auskunft und Löschung — und der Zugang zu bestehenden Vorgängen bleiben davon unberührt.
5. Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung
Der Jahresvertrag läuft zwölf Monate ab Beginn und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn ihn keine Seite mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Textform kündigt.
Der Monatsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.
Ein größeres Paket kann der Vermittler jederzeit buchen; es gilt sofort, der Unterschied für die laufende Zeit wird anteilig berechnet. In ein kleineres Paket wechselt er zum Ende der laufenden Vertragszeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor, wenn die Erlaubnis des Vermittlers wegfällt.
Nach Vertragsende stellt die Anbieterin dem Vermittler seine Daten auf Verlangen in einem gängigen Format bereit und löscht sie danach nach den Regeln des Vertrags über die Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung entgegensteht.
6. Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform
Die Anbieterin betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagt sie nicht zu. Wartungsarbeiten legt sie nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung und kündigt größere Arbeiten vorher an.
Die Anbieterin entwickelt die Plattform weiter. Sie darf Funktionen ändern, soweit die Leistungen des gebuchten Pakets im Wesentlichen erhalten bleiben.
7. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vermittler regelmäßig vertrauen darf, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Vermittlers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Nutzungsbedingungen in Fragen des Datenschutzes vor.
9. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen und der Preise
Die Anbieterin kann diese Nutzungsbedingungen und die Anlage Preise ändern. Sie teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Vermittler nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge weist die Anbieterin in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
Eine Preiserhöhung gilt frühestens ab der nächsten Verlängerung des Jahresvertrags. Für Gründungspartner gilt die Preiszusage der Anlage Preise.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vermittler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Anbieterin.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.